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AGB - CRAZY WORLD GMBH

Januar 2012


Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete

 

Mietgegenstand: Gegenstand der Miete sind jeweils die im Lieferschein / der Offerte aufgeführten Geräte inklusive Zubehör. Der Mieter hat die Mietsache bei Übergabe zu prüfen und Mängel umgehend geltend zu machen, ansonsten gilt die Mietsache als einwandfrei.

 

Gebrauch der Mietsache: Die Mietsache darf vom Mieter nur durch geeignetes und instruiertes Bedienungspersonal zum dafür bestimmten Gebrauch und mit der gebotenen Sorgfalt verwendet werden. Der Mieter hat Bedienungsanleitung und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Die Mietsache ist während der gesamten Mietdauer in bewachter Umgebung zu halten.

 

Eigentum: Das Eigentum an der Mietsache samt Zubehör und Kleinmaterial verbleibt bei der Crazy World GmbH, Schlatt. Als Verbrauchsmaterial gilt nur, was ausdrücklich als solches bezeichnet wird.

 

Mietdauer: Die Mietdauer wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Tagen bemessen und richtet sich nach der vereinbarten Nutzungsdauer. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Bei Versand gilt ein Tag, an dem die Mietsache von Crazy World GmbH versandt wird bzw. bei Crazy World GmbH eintrifft, ebenfalls als Miettag.

 

Annullierung: Bei Annullierung eines vereinbarten Mietverhältnisses schuldet der Mieter der Crazy World GmbH einen pauschalierten Schadenersatz ohne Nachweis eines Schadens und unter Vorbehalt der Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadens gemäss folgenden Ansätzen: Annullierung bis 4 Wochen vor Mietbeginn, 25 % des Gesamtmietbetrages. Annullierung bis 10 Tage vor Mietbeginn, 50 % des Gesamtmietbetrages. Annullierung bis 3 Tage vor Mietbeginn, 75 % des Gesamtmietbetrages. Spätere Annullierung, 100 % des Gesamtmietbetrages.

 

Konzessionen, Bewilligungen etc.: Der Mieter ist für die Einholung von sämtlichen notwendigen Bewilligungen, Konzessionen, Lizenzrechten und ähnlichem besorgt und hat alle damit verbundenen Auflagen zu tragen. Wird die Mietsache wegen diesbezüglicher Verletzung des Mieters konfisziert oder mit Pfand belegt, ist der Mieter Crazy World GmbH dafür vollumfänglich schadenersatzpflichtig.

 

Haftung des Mieters: Der Mieter haftet für jede Beschädigung und jeden Mangel an der Mietsache, welche bei Übernahme nicht angezeigt wurde. Er haftet ebenfalls für Verlust oder Untergang der Mietsache. Der Mieter schuldet Crazy World GmbH in diesen Fällen neben dem vollen Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungswert auch den weiteren Schaden, der Crazy World GmbH entsteht.

 

Reparatur und Unterhalt: Allfällige während der Mietzeit notwendige Unterhalts- oder Reparaturarbeiten an der Mietsache darf der Mieter nur von Crazy World GmbH oder einer von dieser bezeichneten Drittperson durchführen lassen.

 

Rückgabe der Mietsache: Die Mietsache ist zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückzugeben. Der Mieter haftet für verspätete Rückgabe für jeden angebrochenen Tag gemäss den für die Miete vereinbarten Tagessätzen ohne Nachweis eines Schadens durch Crazy World GmbH. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

 

Defekt retournierte Mietobjekte: Sämtliche retournierten Geräte werden durch Crazy World GmbH geprüft. Bei Defekt dieser behält sich Crazy World GmbH vor, innert 3 Tagen auf den Mieter Regress zu nehmen.

 

Veränderung der Mietsache: Dem Mieter ist es untersagt, Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Insbesondere ist es ihm untersagt, von Crazy World GmbH an der Mietsache angebrachte Werbe- oder Firmenbeschriftungen abzudecken, zu verändern oder zu entfernen.

 

Untervermietung und Abtretung: Dem Mieter ist es –sofern nicht anders vereinbart- untersagt, das Mietverhältnis an Dritte abzutreten oder die Mietsache unterzuvermieten.

 

Preise und Konditionen: Der Mietpreis und die Konditionen bestimmen sich gemäss Kostenzusammenstellung/ Auftragsbestätigung. Der Mindestmietbetrag für Rechnungsstellung beträgt sFr. 300.--, darunter gilt Barzahlung. Die Rechnungsbeträge werden netto innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung fällig. Versandkosten gehen zu Lasten des Mieters.

 

Versicherung: Es ist Sache des Mieters, die Geräte samt Zubehör gegen alle Risiken auf eigene Kosten zu versichern.

 

Diebstahl/Transportschäden: Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist der Mieter immer verpflichtet, einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Beim Feststellen von Transportschäden hat der Mieter vom Frachtführer eine Bestandesaufnahme zu veranlassen.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Anwendbar ist schweizerisches Recht gemäss OR. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Schlatt TG.



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